Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR e.V.)
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Diese Frage taucht immer wieder auf, zuletzt in der Zeitschrift "Eltern".
Besonders Kinder leider darunter, bereits in jüngsten Jahren eine Brille tragen zu müssen. Sie werden gehänselt, die Brille rutscht und stört, Kontaktlinsen kommen sowieso nicht in Frage. Muss das wirklich sein?
 
So ist es nicht verwunderlich, dass der VSDAR immer wieder Anfragen von Eltern erhält, ob der Augenlaser zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten bei ihren Kindern eingesetzt werden kann. Die Antwort lautet jedoch: Nein. Der VSDAR rät von einer Laser-Operation im Kinderalter dringend ab, da das Auge bei Kindern noch nicht voll entwickelt und ausgewachsen ist. Erst mit Abschluss  der hormonellen Umstellung, also nach der Pubertät, ist das Auge ausgewachsen. Wird bei Kindern gelasert, erzielen diese Korrekturen in der Regel kein stabiles Ergebnis. Es werden zum Teil zahlreiche Nachkorrekturen bei immer schwierigerer Ausgangssituation notwendig. Die Hornhaut kann bleibend geschädigt werden, im schlimmsten Fall ist eine Hornhauttransplantation erforderlich.
 
Anfragen dieser Art zeigen leider auch, dass Eltern sehr wenig über die typischen Sehstörungen im Kindesalter, deren Früherkennung und vor allem die optimale Therapie wissen. Tatsache ist, dass bei 6% aller Kinder eine Amblyopie (Schwachsichtigkeit eines Auges) und bei 7% eine Form des Schielens vorliegt. Der Kinderarzt untersucht zwar grob das Sehvermögen, ihm fehlen jedoch die Mittel und Geräte für eine komplette Untersuchung des Sehorgans. Kinderärzte überweisen nur 2% ihrer Patienten mit dem Verdacht auf Schwachsichtigkeit an den Augenarzt, beim Schielen sind es sogar nur knapp 1%. Das  heißt, dass bei den anderen Kindern die Diagnose Amblyopie oder Schielen nicht rechtzeitig gestellt wird. Dies ist besonders tragisch, da nur eine frühzeitig einsetzende Behandlung erfolgreich ist.
 
Augenärzte fordern daher, dass bei jedem Kind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres eine gründliche augenärztliche Untersuchung mit Pupillenerweiterung und Vermessung des Auges sowie verschiedenen Tests (Augenfehlstellungen, räumliches Sehen, etc.) durchgeführt wird. Ist das Ergebnis dieser Untersuchungen unauffällig und liegen in der Familie keine Augenerkrankungen vor, so reicht eine zweite Untersuchung kurz vor der Einschulung aus. Bei allen Kindern mit auffälliger Familienanamnese sollte schon früher eine zweite Kontrolluntersuchung durchgeführt werden.
 
 
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