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InformationenVorsicht ist besser als Nachsicht |
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Nach allgemeinen Informationen zu Lasern im letzten Newsletter widmen wir uns nun speziellen Lasersystemen. Zu mehr und mehr im privaten Bereich verwendeten Lasergeräten gehören Laserpointer und auch LED Leuchten. Generell gilt: Privat dürfen nur Produkte der Klassen 1 oder 2 eingesetzt werden. Gefährlich ist es, wenn Kinder mit dem Laserpointer "Mutproben" veranstalten, z.B. wer es am längsten aushält, in den Lichtstrahl zu blicken. Dabei sind generell bleibende Augenschäden zu befürchten, denn der Laserstrahl kann Verbrennungsnarben auf der Netzhaut oder der Hornhaut verursachen. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche im Handel ohne Schwierigkeiten Laserpointer mit höherer Leistung kaufen können: Messtechnische Untersuchungen haben ergeben, dass manche Geräte falsch oder gar nicht klassifiziert sind. Auch als Souvenir im Ausland gekaufte Geräte sind häufig nicht korrekt deklariert. Weitere Informationen: - Laser (VSDAR 11/2008) - Planet Wissen - Wikipedia |
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