Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR e.V.)
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Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und refraktive Chirurgie

Das Gütesiegel LASIK TÜV

 

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LASIK-TÜV: Was ist das?LASIK-TÜV Gütesiegel
Das LASIK-TÜV-Siegel ist ein Gütesiegel und wird Kliniken verliehen, die sich aufbauend auf einer ggf. bereits vorhandenen DIN EN ISO 9001:2000 Zertifizierung einer zusätzlichen Prüfung unterziehen.
Die relevanten Kriterien des LASIK-TÜVs sind Ergebnisqualität, Erfahrung des Operateurs, OP-Zahlen, Komplikationsrate, Hygiene-Standards, technische Ausstattung und Patientenzufriedenheit objektiv begutachtet und verifiziert.
Die Prüfung wird durch einen technischen Gutachter des TÜV-SÜD, einen Augenarzt als medizinischer Gutachter und einen Hygiene-Spezialisten vorgenommen.
Details finden Sie unter www.lasik-tuev.de

Warum wird ein LASIK-TÜV Gütesiegel gebraucht?
Die operative Korrektur von Fehlsichtigkeiten boomt. Insbesondere die LASIK, das weltweit am häufigsten eingesetzte Verfahren, wird in Deutschland von bereits über 300 Praxen, Kliniken und LASIK-Zentren angeboten. Hinzu kommen die immer zahlreicher werdenden Billigangebote aus dem Ausland. Patienten fällt es immer schwerer sich zu orientieren. Welcher Klinik kann man sich anvertrauen? Wo ist man wirklich in guten Händen? Verlässlichkeit und objektive Nachweisbarkeit von Qualität ist für die suchenden Patienten von größter Bedeutung.

Dem Wunsch der Patienten folgend, wurde das Gütesiegel LASIK-TÜV als Entscheidungshilfe für Patienten entwickelt, die dadurch aus der Vielzahl der Angebote für LASIK- Behandlungen diejenigen herausfiltern können, bei denen eine objektive Nachweisbarkeit der Ergebnisqualität gegeben ist.

Dem Patienten signalisiert die TÜV-Plakette, ob die strengen Qualitätsanforderungen der Prüfer erfüllt werden. Darauf basierend kann man als Patient nun eine vernünftige Wahl der geeigneten LASIK-Klinik treffen.

LASIK-TÜV: Was wird geprüft?
1. Personal (Qualifikation und Weiterbildung)
Geprüft wird u.a. ob Mitarbeiter und Ärzte die erforderliche Qualifikation haben. So müssen Ärzte beispielsweise mindestens 1.000 LASIK-Operationen in den letzten fünf Jahren durchgeführt haben, 250 davon im letzten Jahr. Außerdem muss der Augenarzt in der KRC – Anwenderliste geführt sein. Darüber hinaus werden vom gesamten Personal, einschließlich Ärzte, aktuelle Nachweise über entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die mindestens jährlich zu erfolgen haben, verlangt.

2. Einrichtung (technische Ausstattung)
Nicht weniger streng sind die Maßstäbe hinsichtlich der technischen Ausstattung. Für die LASIK kommen nur modernste Diagnose- und Behandlungsinstrumente infrage, sogenannte „State of the Art“ Geräte, die den von einem wissenschaftlichen Beirat festgelegten technischen Stand aufweisen. Zudem unterliegen diese Apparaturen zusätzlichen Wartungsanforderungen. Auch der Operationssaal wird kontrolliert. Das fängt bei der Infrastruktur an, so muss z.B. eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die zur LASIK relevanten Einrichtungen gewährleistet sein, und geht bis zur Hygiene. Um wirklich sterile OP-Bedingungen sicher zu stellen, muss jeder vom TÜV-SÜD zertifizierte Anbieter eigens über einen Hygienebeauftragten verfügen, der die entsprechende Ausbildung und Erfahrung besitzt. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Hygienerichtlinien des Robert Koch Institutes (RKI) eingehalten werden.

3. Management (Dokumentation der Behandlungsergebnisse) und Ergebnisqualität (Patientenzufriedenheit und Auswertung der Operationsergebnisse im Hinblick auf Zielerreichungsgrad, Komplikationsrate und Re- Operationsrate).
Auch das Management hat eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Gefordert wird u.a. eine aktive Qualitätskontrolle zur ständigen Überprüfung und Dokumentation der Behandlungsergebnisse, die schließlich den Erfordernissen einer modernen Einrichtung entsprechen sollen. Dabei muss die Rate schwerer intra- und postoperativer Komplikationen unter 1% liegen, die Reoperationsrate unter 10% und die Erfolgsrate der Korrektur innerhalb von +-0,5 Dioptrien bei 90%.
Nicht zuletzt prüft der TÜV-SÜD die Zufriedenheit der Patienten mit der Einrichtung selbst, die von der Klinik mittels standardisierter Patientenfragebögen nachgefragt und dokumentiert werden muss. Gerade im Hinblick auf die in diesem Markt oft zweifelhaften Angebote steht die Dokumentation der Behandlungsqualität an erster Stelle.

Anhand dieses Anforderungsprofils lassen sich alle entscheidenden Kriterien objektiv, nämlich von externen Gutachtern, nachprüfen und vergleichen.


Welches sind die Grundlagen der Prüfkriterien?
Als Grundlagen für die Prüfung dienen
— ein Gutachten von Professor Daschner, Freiburg zur erforderlichen Hygiene;
— ein Gutachten von Professor Knorz, Mannheim zur LASIK Behandlung und deren
     Ergebnisqualität,
— die KRC Richtlinien für Dokumentation und Geräteeinsatz

Die Prüfung selbst erfolgt durch ausgebildete Augenärzte, die selbst die Kriterien eines zertifizierten LASIK-TÜV-Arztes erfüllen. Die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) und der Bund Deutscher Opthalmochirurgen (BDOC) gemeinsam schlagen der TÜV SÜD Management Service GmbH Gutachter vor. Der TÜV wählt aus diesem Pool die LASIK Gutachter aus. Ein Gutachter prüft vor Ort, ein zweiter Gutachter prüft die prinzipielle Validität der Prüfungsergebnisse.

Dauer und Kosten der TÜV-Zertifizierung
Die reine LASIK-TÜV Zertifizierung dauert insg. 2,5 Tage. Die Vorbereitungszeit darauf ist abhängig vom Stand der gelebten Qualitätssicherung in der Einrichtung und hängt entscheidend davon ab, ob die ISO 9001:2000 Zertifizierung durch eine von der TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung) akkreditierte Zertifizierungsstelle bereits vorliegt.
Reine LASIK Zertifizierungskosten rd. 3.900,-€, Überprüfungskosten des LASIK-TÜV jährlich rd. 3.500,-€

Der wissenschaftliche Beirat, bestehend aus Vertretern des TÜV-SÜD, des Bundes Deutscher Opthalmochirurgen (BDOC) sowie der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC), überprüft in regelmäßigen Abständen den Anforderungskatalog des LASIK-TÜV auf zeitgemäße und wissenschaftliche Gültigkeit hin.

 
 
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